Allgemeine Informationen zur Spielberechtigung
Spielberechtigungen:
Für die Saison 2025/2026 gelten folgende Altersklassen:
– Senioren / Frauen Jahrgang 2005 und älter
– U 20 Junioren / Junioren Mädchen Jahrgang 2006 / 2007 / 2008
– U 17 Jugend / Jugend Mädchen Jahrgang 2009 / 2010
– U15 Schüler / Schüler Mädchen Jahrgang 2011 / 2012
– U 13 Knaben /Knaben Mädchen Jahrgang 2013 / 2014
– U 11 Kleinschüler/ Kleinschüler Mädchen Jahrgang 2015 / 2016
– U 9Kleinstschüler / Kleinstschüler Mädchen Jahrgang 2017 / 2018 (mind. Vollendung 6. Lebensjahr)
– U 7 Bambini Jahrgang 2019/ 2020/ 2021 (mind. Vollendung 5. Lebensjahr)
Bitte überprüfen Sie alle Spielerpässe auf ihr Ablaufdatum 31.05.2025 und auf die richtige Altersklasse.
Die Altersklasse, in der der Spieler sich befindet, muss auf dem Pass vermerkt sein, nicht die Altersklasse, in der der Spieler zusätzlich eingesetzt werden könnte.
Bitte reichen Sie zur Passverlängerung im Nachwuchs Formblatt 4, ein neues Lichtbild und den abgelaufenen Spielerpass ein.
Bei Vereinswechseln und Altersumschreibungen auf Senioren reichen Sie bitte noch zusätzlich Formblatt 5 und 6 mit ein.
Bei Neuausstellungen reichen Sie bitte Formblatt 4, 5 und 6, ein Lichtbild, sowie die Kopie vom Ausweis ein. Eine Kopie der Geburtsurkunde ist nicht ausreichend, da ein Nachweis eingereicht werden muss, aus dem die Staatsangehörigkeit hervor geht. Sollte kein Ausweis vorliegen, kann auch gerne eine erweiterte Meldebescheinigung eingereicht werden, aus der die Staatsangehörigkeit hervor geht.
Passunterlagen können ab sofort eingereicht werden, die Bearbeitung beginnt zum 01.06.2025 (Beginn der Saison 2025/2026).
WICHTIGE Änderung für die Saison 2025/2026:
Die Digitalisierung wird auch in Sachen Passangelegenheiten voranschreiten, die Spielerpässe in Papierform werden vom digitalen Spielerpass abgelöst.
Für Sie heißt das jetzt für die neue Saison folgendes:
Sie beantragen für die neue Saison, wie bisher, unter Vorlage aller Unterlagen, die Spielberechtigungen. Die Zusendung per Post ist nicht mehr erforderlich. Sie senden mir alle Unterlagen per Mail.
Folgendes muss dabei beachtet werden:
Sie senden mir pro Spieler zwei Dateien, eine PDF Datei mit allen Unterlagen und eine JPG Datei mit einem Lichtbild. Bitte benennen Sie die Dateien wie folgt:
Verein – Spielername – Datum
ZIP-Dateien oder Dateien, die in einer Cloud gesandt werden, so dass diese erst von mir runtergeladen werden müssen, werden nicht angenommen.
Spielerpässe, die Ihnen noch in „Papierform“ vorliegen und noch Gültigkeit besitzen, werden nicht digitalisiert. Diese Spielerpässe MÜSSEN von Ihnen noch behalten werden.
Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie von mir dann einen PDF-Datei mit dem Spielerpass, welche Sie sich bitte abspeichern.
Im Laufe der Saison wird eine Lizenzliste auch die digitalen Spielerpässe ablösen, aber bis diese an den Start geht, werden die Spielerpässe als PDF versandt.
Spielerpässe sind und bleiben Eigentum vom Verband, d.h. wenn Sie einen Antrag auf Verlängerung bei mir per Mail einreichen, muss der alte Spielerpass zusätzlich per Post mit zurückgesandt werden. Ebenso betrifft es die Spielerpässe für Vereinswechsel.
Förderlizenzen + Hochspielen + Over Age + Wechselspieler + Festspieler
Für den Spielbetrieb im LEV Bayern gelten folgende Regelungen:
Förderlizenz:
Die Förderlizenzregelung für die Altersklassen U 20 bis U 13 ist zwischen Bayernliga und Landesliga und zwischen der Landesliga und Bezirksliga möglich. Es dürfen 5 Förderlizenzen (incl. Torhüter) innerhalb einer Saison beantragt werden, drei Spieler (incl. Torhüter) dürfen zum Einsatz kommen. Förderlizenzen dürfen einmal in der Saison getauscht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für jede Mannschaft einer Altersklasse nur EINEN Kooperationspartner wählen dürfen.
Änderung für die Mannschaften der Altersklassen U 20 und U 17 Bayernliga, gültig FÜR die Saison 2025/2026:
Vereine, deren Mannschaften in der U 20 und U 17 Bayernliga spielen, können eine Kooperation mit einem DEB-Verein eingehen, sowie eine Kooperation mit einem Landesligisten. Folgendes gilt es dabei unbedingt zu beachten:
Die Förderlizenzmöglichkeit für den DEB-Bereich umfasst alle Jahrgänge, eine Förderlizenz für die U 20 bzw. die U 17 Landesliga ist nur für die Jahrgänge 2008 bzw. 2010 möglich.
Wenn ein Verein der U 20 / U 17 Bayernliga BEIDE Kooperationen (also DEB-Bereich und Landesliga) in Anspruch nimmt, ist eine Förderlizenz nur für den jüngeren Jahrgang in die Landesliga möglich. Nach „oben“, also IN die Bayernliga können alle jeweiligen Jahrgänge eine Förderlizenz erhalten. Es dürfen, unabhängig von der Anzahl der Kooperationen immer nur drei Förderlizenzspieler eingesetzt werden.
Sollte die U 20 / U 17 Bayernliga Mannschaft ausschließlich die Kooperation mit einem U 20 / U 17 Landesligisten eingehen, sind alle Spieler „nach unten“ förderlizenzfähig. Die Beschränkung mit dem jüngeren Jahrgang kommt nur zum Einsatz, wenn eine weitere Kooperation mit dem DEB Verein eingegangen wird.
Die Regelung für Spielgemeinschaften bzgl. der Förderlizenz bleibt davon unberührt und hat wie in den Durchführungsbestimmungen verankert, weiterhin Bestand.
Für die AK U 11 ist eine Förderlizenz nur einseitig von der Leistungsklasse C zu einem Verein in die Leistungsklasse B und von einem Verein der Leistungsklasse B zu einem Verein der Leistungsklasse A möglich. Für die Altersklasse U 9 ist keine Förderlizenzregelung vorgesehen.
Bzgl. der Förderlizenzregelung zwischen der U 20 und U 17 Bayernliga und der DNL und U 17 Bundesliga gehen wir davon aus, dass die bisherige Regelung bestehen bleibt. Sobald wir hier mehr Informationen haben, lassen wir Ihnen diese umgehend zukommen.
Förderlizenzen innerhalb des BEV Senioren Bereichs (Art. 3.1.19 und 3.1.19.1 Durchführungsbestimmungen) werden auch in dieser Saison möglich sein. Förderlizenzen dürfen einmal in der Saison getauscht werden.
Über evtl. Änderungen werden wir Sie zeitnah informieren.
Hochspielen:
Es können beide Jahrgänge (bei U 20 Junioren drei Jahrgänge) in allen Ligen einer Altersklasse nach oben spielen.
Over-Age:
U 20 Over Age Spieler: Jahrgang 2005
U 17 Over Age Spieler: Jahrgang 2008 (dieser Spieler muss FEST bei der U 17 gemeldet werden und darf max. 3 mal in der U 20/Senioren eingesetzt werden.)
Beim vierten Einsatz in der U20/Senioren ist dieser Spieler nicht mehr für die U 17 spielberechtigt.
Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der betreffende Verein nicht in der U 17 Bayernliga spielt.
Der Antrag für Over-Age Spieler (5 Spieler incl. Torhüter) muss bis 15.09. gestellt werden, der Spieler muss in der letzten Saison überwiegend für den antragstellenden Verein spielberechtigt gewesen sein, es wird hier der Zeitraum vom 15.08. – 15.04. zur Berechnung herangezogen.
Die Over-Age Regelung ist Satzungsbestandteil der DEB-Spielordnung, in Art. 51, Ziffer 3 verankert und kann daher nicht vom BEV geändert werden.
Mädchen in männlichen Nachwuchsmannschaften:
Mädchen, der Jahrgänge 2007 und 2008 dürfen mit männlichen Spielern in der AK U17 spielen,
Mädchen, der Jahrgänge 2009 und 2010 dürfen mit männlichen Spielern in der AK U15 spielen und
Mädchen des Jahrgangs 2012 dürfen mit männlichen Spielern in der AK U13 spielen.
Für die Altersklassen U 11 und U 9 gelten ab der Saison 25/26 folgende Regelungen:
Werden zwei Mannschaften einer Altersklasse gemeldet, müssen in Mannschaft I 10 + 1 Spieler fest gemeldet werden. Diese Spieler dürfen keine Förderlizenz besitzen und müssen Spieler dieser Altersklasse sein (keine Hochspieler).
Alle anderen Spieler dürfen zwischen Mannschaft I und Mannschaft II als Wechselspieler hin und her spielen.
Bei drei Mannschaften einer Altersklasse im Spielbetrieb ist ebenso eine 10 + 1 Festspielermeldung in Mannschaft I nötig. Diese Spieler dürfen keine Förderlizenz besitzen und müssen Spieler dieser Altersklasse sein (keine Hochspieler).
Alle anderen Spieler dürfen in maximal zwei Mannschaften gemeldet und eingesetzt werden, also in I und II oder in I und III oder in II und III, aber nicht in allen drei Mannschaften.
Die Meldelisten können einmal in der Wechselzeit vom 01.12. – 31.01. geändert werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie immer die Anzahl der 10 + 1 Festspieler einhalten. Wenn ein „Festspieler“ den Verein verlässt, müssen Sie dafür einen anderen Spieler nachmelden.
Wechselspieler und Festspieler
3.1.12 Mehrere Mannschaften in einer Altersklasse (Nachwuchs)
Folgende Regelungen bleiben bestehen:
Wechselspieler: In der U 20 und der U 17 dürfen max. 5 + 2 Wechselspieler gemeldet werden, egal ob diese Spieler Hochspieler sind oder nicht.
Fest gemeldete Spieler: Die Anzahl der Spieler, welche in der U 15 und U 13 fest gemeldet werden müssen, beträgt 10 + 1. Diese Spieler dürfen keine Förderlizenz besitzen und müssen Spieler dieser Altersklasse sein.
(keine Hochspieler, keine Mädls, die runter spielen).
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