Allgemeine Informationen zur Spielberechtigung
Spielberechtigungen:
Für die Saison 2026/2027 gelten folgende Altersklassen:
| Altersklasse | Jahrgang |
|---|---|
| Senioren / Frauen | Jahrgang 2006 und älter |
| U20 Junioren / Junioren Mädchen | Jahrgang 2007 / 2008 / 2009 |
| U17 Jugend / Jugend Mädchen | Jahrgang 2010 / 2011 |
| U15 Schüler / Schüler Mädchen | Jahrgang 2012 / 2013 |
| U13 Knaben / Knaben Mädchen | Jahrgang 2014 / 2015 |
| U11 Kleinschüler / Kleinschüler Mädchen | Jahrgang 2016 / 2017 |
| U9 Kleinstschüler / Kleinstschüler Mädchen | Jahrgang 2018 / 2019 (mind. Vollendung 6. Lebensjahr) |
| U7 Bambini | Jahrgang 2020/ 2021 / 2022 (mind. Vollendung 5. Lebensjahr) |
Bitte überprüfen Sie alle Spielerpässe auf ihr Ablaufdatum 31.05.2026 und auf die richtige Altersklasse.
Die Altersklasse, in der der Spieler sich befindet, muss auf dem Pass vermerkt sein, nicht die Altersklasse, in der der Spieler zusätzlich eingesetzt werden könnte.
Bitte reichen Sie zur Passverlängerung im Nachwuchs Formblatt 4, ein neues Lichtbild und den abgelaufenen Spielerpass ein.
Bei Vereinswechseln und Altersumschreibungen auf Senioren reichen Sie bitte noch zusätzlich Formblatt 5 und 6 mit ein.
Bei Neuausstellungen reichen Sie bitte Formblatt 4, 5 und 6, ein Lichtbild, sowie die Kopie vom Ausweis ein. Eine Kopie der Geburtsurkunde ist nicht ausreichend, da ein Nachweis eingereicht werden muss, aus dem die Staatsangehörigkeit hervor geht. Sollte kein Ausweis vorliegen, kann auch gerne eine erweiterte Meldebescheinigung eingereicht werden, aus der die Staatsangehörigkeit hervor geht.
Passunterlagen können ab sofort eingereicht werden, die Bearbeitung beginnt zum 01.06.2026 (Beginn der Saison 2026/2027).
WICHTIGE Änderung ab der Saison 2025/2026:
Die Digitalisierung wird auch in Sachen Passangelegenheiten voranschreiten, die Spielerpässe in Papierform werden vom digitalen Spielerpass abgelöst.
Für Sie heißt das jetzt für die neue Saison folgendes:
Sie beantragen für die neue Saison, wie bisher, unter Vorlage aller Unterlagen, die Spielberechtigungen. Die Zusendung per Post ist nicht mehr erforderlich. Sie senden mir alle Unterlagen per Mail.
Folgendes muss dabei beachtet werden:
Sie senden mir pro Spieler zwei Dateien, eine PDF Datei mit allen Unterlagen und eine JPG Datei mit einem Lichtbild. Bitte benennen Sie die Dateien wie folgt:
Verein – Spielername – Datum
ZIP-Dateien oder Dateien, die in einer Cloud gesandt werden, so dass diese erst von mir runtergeladen werden müssen, werden nicht angenommen.
Spielerpässe, die Ihnen noch in „Papierform“ vorliegen und noch Gültigkeit besitzen, werden nicht digitalisiert. Diese Spielerpässe MÜSSEN von Ihnen noch behalten werden.
Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie von mir dann einen PDF-Datei mit dem Spielerpass, welche Sie sich bitte abspeichern.
Im Laufe der Saison wird eine Lizenzliste auch die digitalen Spielerpässe ablösen, aber bis diese an den Start geht, werden die Spielerpässe als PDF versandt.
Spielerpässe sind und bleiben Eigentum vom Verband, d.h. wenn Sie einen Antrag auf Verlängerung bei mir per Mail einreichen, muss der alte Spielerpass zusätzlich per Post mit zurückgesandt werden. Ebenso betrifft es die Spielerpässe für Vereinswechsel.
Förderlizenzen + Hochspielen + Over Age + Wechselspieler + Festspieler
Für den Spielbetrieb im LEV Bayern gelten folgende Regelungen:
Förderlizenz:
Förderlizenzen BEV (Nachwuchs Altersklassen U20 bis U11)
Für die Wettkampfsaison 2026/2027 gilt:
Förderlizenzen sind nur innerhalb des BEV möglich, oder mit einem Verein, der mit einer Mannschaft am Spielbetrieb des BEV teilnimmt. Es können pro Altersklasse maximal 5 Förderlizenzen incl. Torhüter beantragt werden. Zum Einsatz dürfen jedoch nur insgesamt 3 Spieler incl. Torhüter kommen. Torhüter mit Förderlizenz dürfen nur als Torhüter eingesetzt werden. Dies gilt für alle Spieler, egal ob sie von oben nach unten oder von unten nach oben eingesetzt werden. Förderlizenzen können zwischen Bayernliga und Landesliga, oder Bayernliga und Bezirksliga, oder Landesliga und Bezirksliga geschlossen werden. Eine Förderlizenz von Vereinen innerhalb einer Spielklasse ist nicht möglich. Die Förderlizenzen können nur während der gültigen Wechselzeiten (siehe Ziffer 3.2.1 der DFBst.) beantragt werden und dürfen 1x in der zweiten Wechselzeit getauscht werden. Die Spielkleidung (IIHF-Regel 40, Helm und Hose) der Förderlizenzspieler ist in Ziffer 3.3.2 der DFBst. geregelt. Das Trikot muss einheitlich sein. Vereine, die selbst keine Mannschaft zum Spielbetrieb stellen können, dürfen Spieler mittels Förderlizenz einem anderen Verein zur Verfügung stellen. Für transferkartenpflichtige Nachwuchsspieler oder Spieler mit ausländischer Staatsangehörigkeit können keine Förderlizenzen beantragt werden. Für die Altersklasse U 9 ist keine Förderlizenzregelung vorgesehen.
Seit der Wettkampfsaison 2020/2021 gilt:
Der federführende Verein einer Spielgemeinschaft kann Spieler mittels Förderlizenz an einen höherklassigen Verein abstellen. Im Gegenzug können jedoch keine weiteren Förderlizenzen beantragt werden. Eine Förderlizenz in eine Spielgemeinschaft ist nicht möglich.
Ein „fester“ Kooperationspartner ist ab der Saison 2026/2027 nicht mehr erforderlich.
Bzgl. der Förderlizenzregelung zwischen der U 20 und U 17 Bayernliga und der DNL und U 17 Bundesliga gehen wir davon aus, dass die bisherige Regelung bestehen bleibt. (Beachten Sie bitte, dass die Anzahl von fünf Förderlizenzen nicht überschritten werden darf.)
Sobald wir hier mehr Informationen haben, lassen wir Ihnen diese umgehend zukommen.
Förderlizenzen für den Senioren- und Frauenspielbetrieb im BEV
Für die Wettkampfsaison 2026/2027 gilt:
Förderlizenzen sind nur innerhalb des BEV möglich, oder mit einem Verein, der mit einer Mannschaft am Spielbetrieb des BEV teilnimmt. Förderlizenzfähig sind Spieler, die gemäß den Bestimmungen der IIHF für eine deutsche Nationalmannschaft spielberechtigt sind. Die Förderlizenzen müssen innerhalb der gültigen Wechselfristen einer jeden Saison beantragt werden. Der Spieler darf nur eine gültige Förderlizenz besitzen, diese Förderlizenz darf 1x in der zweiten Wechselzeit getauscht werden. Förderlizenzregelungen zwischen Senioren-Bayernliga und Senioren-Bezirksliga sind nicht möglich. Für alle Seniorenmannschaften im Spielbetrieb des LEV Bayern gilt folgendes: Jede Mannschaft darf maximal 5 Förderlizenzen erhalten. Förderlizenzen sind möglich für die Jahrgänge 2004 bis 2009. Von diesen 5 Förderlizenzen dürfen maximal 3 Spieler den Jahrgang 2004 bis 2006 angehören. Ein fester Kooperationspartner ist nicht mehr erforderlich. Vereine der Senioren-Bayernliga und Senioren-Landesliga die bereits Förderlizenzen gemäß Ziffer 3.1.19 und 3.1.19.1 in Anspruch genommen haben, können weitere Förderlizenzen in Anspruch nehmen, jedoch darf die Anzahl von maximal 5 Förderlizenzen nicht überschritten werden. Wird die Förderlizenz für einen Nachwuchsspieler in der gleichen Liga erteilt, in der der eigene Verein ebenfalls eine Seniorenmannschaft unterhält, erfolgt in der Spielberechtigung der Vermerk „nicht in der Förderlizenzgeber-Senioren-Mannschaft spielberechtigt“. Förderlizenzen können nur, wie vor beschrieben, eingegangen werden sofern die Spieler nicht in ein und derselben Senioren-Liga zum Einsatz kommen. Spieler, die eine Lizenz für einen Penny-DEL oder DEL 2 Verein besitzen, können keine Förderlizenz erhalten. Die Förderlizenz erlischt nach Ende der Vorrunde automatisch, wenn der Förderlizenzspieler nicht in mindestens 6 Meisterschaftsspielen des Förderlizenznehmers eingesetzt wurde.
Für die Altersklassen U 15 bis U 9 gelten ab der Saison 25/26 folgende Regelungen:
Werden zwei Mannschaften einer Altersklasse gemeldet, müssen in Mannschaft I 10 + 1 Spieler fest gemeldet werden. Diese Spieler dürfen keine Förderlizenz besitzen und müssen Spieler dieser Altersklasse sein (keine Hochspieler, keine Mädls die runter spielen).
Alle anderen Spieler dürfen zwischen Mannschaft I und Mannschaft II als Wechselspieler hin und her spielen.
Bei drei Mannschaften einer Altersklasse im Spielbetrieb ist ebenso eine 10 + 1 Festspielermeldung in Mannschaft I nötig. Diese Spieler dürfen keine Förderlizenz besitzen und müssen Spieler dieser Altersklasse sein (keine Hochspieler).
Alle anderen Spieler dürfen in maximal zwei Mannschaften gemeldet und eingesetzt werden, also in I und II oder in I und III oder in II und III, aber nicht in allen drei Mannschaften.
Die Meldelisten können einmal in der Wechselzeit vom 01.12. – 31.01. geändert werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie immer die Anzahl der 10 + 1 Festspieler einhalten. Wenn ein „Festspieler“ den Verein verlässt, müssen Sie dafür einen anderen Spieler nachmelden.
Wechselspieler: In der U 20 und der U 17 dürfen max. 5 + 2 Wechselspieler gemeldet werden, egal ob diese Spieler Hochspieler sind oder nicht.
Hochspielen:
Es können beide Jahrgänge (bei U 20 Junioren drei Jahrgänge) in allen Ligen einer Altersklasse nach oben spielen.
Over-Age:
U 20 Over Age Spieler: Jahrgang 2006
U 17 Over Age Spieler: Jahrgang 2009 (dieser Spieler muss FEST bei der U 17 gemeldet werden und darf max. 3 mal in der U 20/Senioren eingesetzt werden.)
Beim vierten Einsatz in der U20/Senioren ist dieser Spieler nicht mehr für die U 17 spielberechtigt.
Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der betreffende Verein nicht in der U 17 Bayernliga spielt.
Der Antrag für Over-Age Spieler (5 Spieler incl. Torhüter) muss bis 15.09. gestellt werden, der Spieler muss in der letzten Saison überwiegend für den antragstellenden Verein spielberechtigt gewesen sein, es wird hier der Zeitraum vom 15.08. – 15.04. zur Berechnung herangezogen.
Die Over-Age Regelung ist Satzungsbestandteil der DEB-Spielordnung, in Art. 51, Ziffer 3 verankert und kann daher nicht vom BEV geändert werden.
Mädchen in männlichen Nachwuchsmannschaften:
Mädchen, der Jahrgänge 2008 und 2009 dürfen mit männlichen Spielern in der AK U17 spielen,
Mädchen, der Jahrgänge 2010 und 2011 dürfen mit männlichen Spielern in der AK U15 spielen und
Mädchen des Jahrgangs 2013 dürfen mit männlichen Spielern in der AK U13 spielen.
Änderung für die Saison 2026/2027:
Für U 15 Spielerinnen ist eine Sondergenehmigung für die Frauen Bayernliga und Frauen Landesliga nur noch für den älteren Jahrgang (2012) möglich.
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