Allgemeine Informationen zum Spielerpass

Passangelegenheiten:

Für die Saison 2024/2025 gelten folgende Altersklassen:
– Senioren                  Jahrgang 2004 und älter
– Junioren U20          Jahrgang 2005 / 2006 / 2007
– Jugend U 17           Jahrgang 2008 / 2009
– Schüler U 15            Jahrgang 2010 / 2011
– Knaben U 13           Jahrgang 2012 / 2013
– Kleinschüler U11      Jahrgang 2014 / 2015
– Kleinstschüler U9     Jahrgang 2016 / 2017 (mind. Vollendung 6. Lebensjahr)

-Bambini U 7             Jahrgang 2018/ 2019/ 2020 (mind. Vollendung 5. Lebensjahr)

Bitte überprüfen Sie alle Spielerpässe auf ihr Ablaufdatum 31.05.2024 und auf die richtige Altersklasse.

Die Altersklasse, in der der Spieler sich befindet, muss auf dem Pass vermerkt sein, nicht die Altersklasse, in der der Spieler zusätzlich eingesetzt werden könnte.
Bitte reichen Sie zur Passverlängerung im Nachwuchs Formblatt 4, ein neues Lichtbild und den abgelaufenen Spielerpass ein.

Bei Vereinswechseln und Altersumschreibungen auf Senioren reichen Sie bitte noch zusätzlich Formblatt 5 und 6 mit ein.

Bei Neuausstellungen reichen Sie bitte Formblatt 4, 5 und 6, ein Lichtbild, sowie die Kopie vom Ausweis ein. Eine Kopie der Geburtsurkunde ist nicht ausreichend, da ein Nachweis eingereicht werden muss, aus dem die Staatsangehörigkeit hervor geht.
Passunterlagen können ab sofort eingereicht werden, die Bearbeitung beginnt zum 01.06.2024 (Beginn der Saison 2024/2025).

Förderlizenzen + Hochspielen + Over Age + Wechselspieler + Festspieler

Für den Spielbetrieb im LEV Bayern gelten folgende Regelungen:

Förderlizenz:

Die Förderlizenzregelung für die Altersklassen U 20 bis U 13 ist zwischen Bayernliga und Landesliga und zwischen der Landesliga und Bezirksliga möglich. Es dürfen 5 Förderlizenzen (incl. Torhüter) innerhalb einer Saison beantragt werden, drei Spieler (incl. Torhüter) dürfen zum Einsatz kommen. Förderlizenzen dürfen einmal in der Saison getauscht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für jede Mannschaft einer Altersklasse nur EINEN Kooperationspartner wählen dürfen.

Für die AK U 11 ist eine Förderlizenz nur einseitig von der Leistungsklasse B zu einem Verein in die Leistungsklasse A möglich. Für die Altersklasse U 9 ist keine Förderlizenzregelung vorgesehen.

Bzgl. der Förderlizenzregelung zwischen der U 20 und U 17 Bayernliga und der DNL und U 17 Bundesliga gehen wir davon aus, dass die bisherige Regelung bestehen bleibt. Sobald wir hier mehr Informationen haben, lassen wir Ihnen diese umgehend zukommen.

Förderlizenzen innerhalb des BEV Senioren Bereichs (Art. 3.1.19 und 3.1.19.1 Durchführungsbestimmungen) werden auch in dieser Saison möglich sein. Förderlizenzen dürfen einmal in der Saison getauscht werden.

Über evtl. Änderungen werden wir Sie zeitnah informieren.

Hochspielen:

Es können beide Jahrgänge (bei Junioren drei Jahrgänge) in allen Ligen einer Altersklasse nach oben spielen.

Over-Age:

U 20 Over Age Spieler: Jahrgang 2004

U 17 Over Age Spieler: Jahrgang 2007 (dieser Spieler muss FEST bei der U 17 gemeldet werden und darf max. 3 mal in der U 20/Senioren eingesetzt werden.)

Beim vierten Einsatz in der U20/Senioren ist dieser Spieler nicht mehr für die U 17 spielberechtigt.

Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der betreffende Verein nicht in der U 17 Bayernliga spielt.

Der Antrag für Over-Age Spieler (5 Spieler incl. Torhüter) muss bis 15.09. gestellt werden, der Spieler muss in der letzten Saison überwiegend für den antragstellenden Verein spielberechtigt gewesen sein, es wird hier der Zeitraum vom 15.08. – 15.04. zur Berechnung herangezogen.

Die Over-Age Regelung ist Satzungsbestandteil der DEB-Spielordnung, in Art. 51, Ziffer 3 verankert und kann daher nicht vom BEV geändert werden.

Mädchen in männlichen Nachwuchsmannschaften:

Mädchen, der Jahrgänge 2006 und 2007 dürfen mit männlichen Spielern in der AK U17 spielen,

Mädchen, der Jahrgänge 2008 und 2009 dürfen mit männlichen Spielern in der AK U15 spielen und

Mädchen des Jahrgangs 2011 dürfen mit männlichen Spielern in der AK U13 spielen.

Wechselspieler und Festspieler

3.1.12 Mehrere Mannschaften in einer Altersklasse (Nachwuchs)

Seit letzter Saison gilt folgende Regelung:

Wechselspieler: In der U 20 und der U 17 dürfen max. 5 + 2 Wechselspieler gemeldet werden, egal ob diese Spieler Hochspieler sind oder nicht.

Fest gemeldete Spieler: Die Anzahl der Spieler, welche in der U 15 – U 9 fest gemeldet werden müssen, reduziert sich auf 10 + 1. Diese Spieler dürfen keine Förderlizenz besitzen und müssen Spieler dieser Altersklasse sein.

(keine Hochspieler, keine Mädls, die runter spielen).

Bitte beachten Sie, dass Sie immer die Anzahl der 10 + 1 Festspieler einhalten. Wenn ein „Festspieler“ den Verein verlässt, müssen Sie dafür einen anderen Spieler nachmelden.

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BEV Dufst - Anlage W

(Förderlizenz Spieler des Kooperationspartners)
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BEV Dufst - Anlage G

(Förderlizenz Frauenmannschaften)
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BEV Dufst Anlage R

(Sondergenehmigung Frauen / U15)
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2022_DFBst_Anlage_V3

(Förderlizenz Torhüter des Kooperationspartners)

Schutzbestimmungen 2024/25

4. Oktober 2024|

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsvertreter/innen, aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtlich getragene Schutzausrüstung zertifiziert sein muss und nachträglich nicht verändert werden darf. Es wird auf die Durchführungsbestimmungen, Ziffern 4.1.3, 4.1.4, [...]

Newsletter 2024-01

22. Januar 2024|

Turniersieg der U14-Auswahl beim Arge Alp Turnier   Die Festtage begannen für unsere U14-Auswahl am 1. Weihnachtsfeiertag mit intensiven Trainingseinheiten im Rahmen einer zweitägigen Vorbereitung auf das Turnier Arge Alp, in Biasca im Tessin. Die [...]

Newsletter 2024-01

14. Januar 2024|

Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Interkulturelle Kompetenz Unser Landestrainer Josef Huber hat erfolgreich am Lehrgang "Interkulturelle Kompetenz" von TEAM-Sport Bayern e.V. teilgenommen. Josef Huber darf somit den Titel Demokratieberater tragen. Die Ausbildung zum Demokratieberater folgt einer [...]