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Schutzbestimmungen 2024/25
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvertreter/innen,
aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtlich getragene Schutzausrüstung zertifiziert sein muss und nachträglich nicht verändert werden darf. Es wird auf die Durchführungsbestimmungen, Ziffern 4.1.3, 4.1.4, 4.1.5. 4.1.6 und 4.1.7 und den zusätzlichen Bestimmungen gemäß IIHF-Regelbuch 2024/2025, deutsche Übersetzung hingewiesen.
Für den Spielbetrieb in allen Altersklassen und Ligen im Bayerischen Eissport-Verband e.V. sind die nachfolgenden Schutzbestimmungen verpflichtend:
Torhüterhelme und Masken:
Der Bayerische Eissport-Verband e.V. weist ausdrücklich daraufhin, dass alle Torhüterhelme- und Masken eine CE-Kennzeichnung aufweisen müssen. Die Herstellergewährleistung erlischt, wenn der Helm oder die Maske von einem nicht vom Hersteller zugelassenen Lackierer oder Folierer, lackiert oder foliert wird. Das Tragen eines fest auflegenden Kinnschutzes sowie ein Kehlkopfschutz aus dem Material „Lexan“ ist zwingend vorgeschrieben. Ausnahmegenehmigung werden nicht erteilt.
Spielerhelme:
Der Bayerische Eissport-Verband e.V. weist ausdrücklich daraufhin, dass alle Spielerhelme eine CE-Kennzeichnung aufweisen müssen. Die Herstellergewährleistung erlischt, wenn der Helm oder die Maske von einem nicht vom Hersteller zugelassenen Lackierer oder Folierer, lackiert oder foliert wird. Der Ohrenschutz ist ein zwingender Bestandteil eines regelkonformen Helmes. Ausnahmegenehmigungen werden nicht erteilt.
Hals- und Nackenschutz:
Das Tragen eines speziell für diesen Zweck entwickelten, zertifizierten und schnittfesten Hals- und Nackenschutz ist seit Beginn der Saison 2024/2025 zwingend vorgeschrieben. Diese Vorschrift besitzt ebenso für die Schiedsrichter/innen Gültigkeit. Ausnahmegenehmigungen für den Senioren-Spielbetrieb werden nicht erteilt.
Die Vereine sind für das Tragen der vorgeschriebenen, vollständigen und regelgerechten Schutzausrüstung verantwortlich. Die Schiedsrichter sind nicht verpflichtet, dies vor Spielbeginn zu kontrollieren. Mit Beginn der Meisterschaftsspiele in den jeweiligen Altersklassen und Ligen verfahren die Schiedsrichter bei Zuwiderhandlung gemäß den Durchführungsbestimmungen, Ziffer 4.1.8. Der Bayerische Eissport-Verband e.V. empfiehlt seinen Vereinen, sich einen Haftungsausschluss geben zu lassen, falls Spieler/Torhüter mit einem abgelaufenen Produkt bzw. einem lackierten oder folierten Helm/Maske am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen. Es wird eindringlich darauf hingewiesen, dass insbesondere die Gewährleitung vom Hersteller erlischt, sollten an der Schutzausrüstung Veränderungen vorgenommen werden.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.
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