Ende der Vereinswechselfrist – 15. Oktober
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie, dass morgen, 15. Oktober, die Vereinswechselfrist endet. Sollten Sie noch Spieler haben, die zu Ihrem Verein wechseln werden / wollen, bitte ich Sie, die vollständigen Unterlagen vorab zur Fristenwahrung per Mail an mich zu senden. Bis 15. Oktober, 24 Uhr müssen die Passunterlagen so vorliegen, dass ein Pass ausgestellt werden könnte (Formblatt 4, 5 und 6, Lichtbild, ggf. Spielerpass mit Freigabe, ggf. Transferformular, Kopie Ausweis.). Bitte achten Sie auch darauf, dass die Formblätter vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind. Ebenso müssen alle Förderlizenzen bis zum 15. Oktober beantragt werden, bitte reichen Sie die Anträge und Lichtbilder, sowie die Mitteilung über die Kooperationspartner (soweit noch nicht erfolgt), bis 15. Oktober, 24 Uhr per Mail ein.
Neuausstellungen, Passverlängerungen und Altersumschreibungen sind in der ganzen Saison möglich.
Bitte beachten Sie aber, dass bei Passverlängerungen, bei denen eine Transferkarte oder LOA erforderlich ist, die Frist 15.10. ebenfalls einzuhalten ist.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit den besten Wünschen für eine tolle Saison 2021/22 verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Barbara Glatz
Eishockey – Spielberichtsprüfstelle
Eishockey – Passstelle
Eishockey – Trainerverwaltung
Eiskunstlauf – Verwaltung
Bayerischer Eissport-Verband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Tel.: 089/157992-16 / Fax: 089/157992-20