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29.07.2010 Aufgrund zahlreicher Anfragen zur Ziffer 4.1.6 der Durchführungsbestimmungen ergeht folgender Hinweis. Im IIHF-Regelbuch 2010 - 2014, dass zum 01.07.2010 in Kraft getreten ist, wird unter Regel 227 b stehen:Sämtliche Spieler der Alterskategorie unter 20 Jahren müssen einen Mund/Zahnschutz tragen. Die Ziffer 4.1.6 der Durchführungsbestimmungen wurde bereits von der Eishockeykommission an die neue Regel angepasst. Eine Rückfrage über den DEB an die IIHF erbrachte, dass diese Regelung so gewollt ist. Das heißt Spieler der Alterskategorie unter 20 Jahren müssen einen Mund/Zahnschutz tragen egal ob sie einen Augenschutz oder eine Vollgesichtsschutzmaske tragen. Dies gilt auch für Torhüter in den betroffenen Alterskategorien. Im Bereich des BEV gilt die neue Regelung für alle Spieler unter 20 Jahren von den Kleinstschülern bis zu den Junioren. Die Regel spricht nicht wie bisher von einem maßgefertigten Mund/Zahnschutz. Es sind also die im Fachhandel erhältlichen Artikel zulässig. |
